Religion in Castoso
Das Ceridentum nach lyrisch-ceridischer Prägung ist in Castoso mit Abstand am weitesten verbreitet und hat dementsprechend den größten Einfluss. Fast alle Würdenträger des Landes und der gesamte Hochadel sind Anhänger des Ceridentums. In jeder Stadt findet sich eine ceridische Kirch und die Klöster des Ceridentums finden sich im ganzen Land verteilt.
Das Ceridentum in Castoso folgt weitgehende der lyrisch-ceridischen Prägung, mit einigen regionalen Besonderheiten, sowie einigen nur hier verehrten Heiligen und Seeligen.
Neben dem Ceridentum sind in Castoso noch Reste des alten Volksglaubens aus vor-ceridischer Zeit übrig geblieben. Dieser alte Glaube wird vereinfacht als das „Pantheon“ bezeichnet und umfasst eine Reihe verschiedener Götter, größtenteils aus dem alt-aturianischen Pantheon stammend. Er hat sich vor allem im wilden Hinterland gehalten, aber auch in vielen Dörfern finden sich immer noch einige Familien die diesem Glauben anhängen. Obwohl der Pantheon Glaube nicht offiziell verboten wurde, geht die ceridische Kirche mehr oder weniger direkt dagegen vor, in den großen Städten wurde der Glaube in den Untergrund getrieben und wird nur noch heimlich praktiziert. So gibt es in ganz Castoso nur noch einen offiziellen Tempel (in Cortaletto).
Aber auch in den Dörfern müssen Pantheon Gläubige oftmals mit Repressalien rechnen oder laufen Gefahr, für allerlei Unglück als Schuldige erkannt zu werden. Aus diesem Grund ist der alte Glaube stark im Rückzug begriffen, bzw. verschwindet von der öffentlichen Bildfläche und wird nur noch im Geheimen praktiziert.
Die Ansiedelung anderer Religionen wurde verboten, ebenso ist es Ausländern streng untersagt, Einwohner Castosos zu fremdem Glauben zu bekehren. Insbesondere die ceridische Kirche hat ein strenges Auge auf diese Gesetze. Priester und Kleriker fremder Gottheiten werden für gewöhnlich sehr misstrauisch beäugt, vor allem die ceridische Geistlichkeit lässt solche Gesellen nur selten unbeobachtet.
Für ausländische Reisende gelten einfache Regeln. Sie dürfen ihren eigenen Glauben behalten und im Stillen ausüben. Verboten sind ihnen ausdrücklich die Lästerung des Ceridentums, sowie die öffentliche Zurschaustellung ihres Glaubens in Form von Gottesdiensten oder Ritualen. Allerdings kann der Gerichtsherr hier durchaus Ausnahmen erteilen, was in der Vergangenheit besonders bei ausländischen Adeligen und Rittern getan wurde.
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